Um eine bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sieht der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln vor. Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel wie zum Beispiel Anschlagpunkte und Lasthebemagnete gelten als prüfpflichtige Arbeitsmittel und sind somit regelmäßig zu kontrollieren.
Wie oft müssen verwendungsfertige Arbeitsmittel zum Heben von Lasten geprüft werden?
- Jährliche Prüfung
Durch fachkundige und entsprechend geschulte Mitarbeiter - Prüfung alle vier Jahre
Durch Ziviltechniker oder eine entsprechend zugelassene Prüfstelle
Prüfergebnisse dokumentieren
Nach erfolgreicher Prüfung müssen die Prüfergebnisse in einem Prüfbefund festgehalten werden. Die Schwierigkeit bei der Dokumentation liegt darin, die Befunde eindeutig den jeweiligen Bauteilen zuzuordnen.
Hilfestellungen für die Zuordnung bieten RFID-Transponder, Schmiedecodes oder Seriennummern.
Zuordnung über RFID-Transponder
Alle mit RFID gekennzeichneten RUD-Anschlagpunkte sind mit entsprechenden RFID-Transpondern ausgestattet, die eine einfache und exakte Zuordnung der einzelnen Teile ermöglichen. Mittels des RFID-Readers THA 90 können die eindeutigen Codes des RFID-Chips ganz einfach ohne zusätzliche Software ausgelesen werden. Die Informationen werden direkt als Text in alle gängigen Tabellen- und Textverarbeitungsprogramme, Browser oder andere Textfelder eingelesen.
Zuordnung über Schmiedecodes
Wird eine kostengünstigere Alternative zu den RFID-Transpondern gesucht, bieten sich unsere M-Anschlagpunkte an. Hier erfolgt die Zuordnung mithilfe von Schmiedecodes. Diese Methode ist vergleichsweise zeitintensiv und erfordert eine exakte manuelle Dokumentation.
Zuordnung über Seriennummern
Unsere Permanent-Lasthebemagnete THL 100 sind mit einem Zahlencode, der als Seriennummer fungiert, beschriftet. Diese Nummer kann ganz einfach als eindeutige Zuordnung für die wiederkehrende Prüfung herangezogen werden.