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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Nr.: 03/2020 der Meusburger Deutschland GmbH
Stand: Mai 2020

I. Allgemeines

1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Meusburger Deutschland GmbH und dem Käufer einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Nr.: 03/2020. Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Die Meusburger Deutschland GmbH ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Nr.: 03/2020 mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.

2. Besteht zwischen dem Käufer und der Meusburger Deutschland GmbH eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.

3. Soweit sich aus diesen Vertragsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen der INCOTERMS 2010.

II. Vertragsschluss

1. Angebote der Meusburger Deutschland GmbH sind freibleibend und solange unverbindlich bis die Meusburger Deutschland GmbH die Angebote schriftlich als verbindlich unterbreitet. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, ist die Meusburger Deutschland GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gem. der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt die Meusburger Deutschland GmbH dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von der Meusburger Deutschland GmbH.

2. Die Meusburger Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- oder Formänderungen vorzunehmen, insbesondere soweit solche aufgrund Forderungen des Gesetzgebers erforderlich sind; sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten durchzuführen.

3. Auftragsbestätigungen erfolgen unter Vorbehalt der Deckung durch die Kreditversicherung, die teilweise erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung eingeht.

4. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von der Meusburger Deutschland GmbH keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.

5. Für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Meusburger Deutschland GmbH maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an die Meusburger Deutschland GmbH ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie der Meusburger Deutschland GmbH nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.

6. Für Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen behalten wir uns Urheberrechte vor.
Von der Meusburger Deutschland GmbH herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. sind nur maßgeblich, wenn sie von der Meusburger Deutschland GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen der Lieferungen und Leistungen behält sich die Meusburger Deutschland GmbH, soweit diese für den Besteller zumutbar sind, vor.

7. Bei den im Online-Shop der Meusburger Deutschland GmbH dargestellten Produkten, handelt es sich nicht um ein bindendes Angebot der Meusburger Deutschland GmbH, sondern um eine unverbindliche Online-Katalog-Darstellung. Nach Eingabe der persönlichen Daten durch Kunden und durch Klicken des Buttons „Bestellung" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar, nach dem Absenden der Bestellung durch die Meusburger Deutschland GmbH. Ein Vertrag kommt erst mit Übersenden der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sofern die Meusburger Deutschland GmbH nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bestellung eine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung vornimmt, ist der Besteller nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

In dem Online-Shop der Meusburger Deutschland GmbH können nur Personen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellen (Unternehmer). Ein Widerruf der Bestellung ist daher nicht möglich und die Bestellung ist unwiderruflich. Die Einschränkungen durch das Fernabsatzgesetz finden daher im Online-Shop der Meusburger Deutschland GmbH keine Anwendung und der Besteller bestätigt mit dem Absenden der Bestellung, dass die Bestellung in Ausübung der gewerblichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit ist.

III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug

1. Liefertermine und -fristen der Meusburger Deutschland GmbH gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht die Meusburger Deutschland GmbH eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Käufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

2. Die Meusburger Deutschland GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiten. Bei Sonderanfertigungen auf Bestellung des Kunden behält sich die Meusburger Deutschland GmbH eine Mehr- oder Minderlieferung von maximal 10 % vor, die dann vom Kunden abgenommen werden müssen und als von der Meusburger Deutschland GmbH bestellt, von dieser in Rechnung gestellt werden.

3. Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind der Meusburger Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.

4. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an die Meusburger Deutschland GmbH oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von der Meusburger Deutschland GmbH oder bei den Vorlieferanten der Meusburger Deutschland GmbH. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

5. Entsteht dem Käufer durch eine von der Meusburger Deutschland GmbH verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluss weitergehender Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Die Rücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen.
Die Meusburger Deutschland GmbH ist nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers verpflichtet, die Ware auf dessen Kosten gegen versicherbare Risiken zu versichern.

2. Dienstleistungsrechnungen sind mangels besonderer Vereinbarungen sofort zur Zahlung fällig. Für Rechnungen über Standardprodukte gilt Zahlung nach 30 Tagen rein netto. Entscheidend ist jeweils der Zahlungseingang bei der Meusburger Deutschland GmbH.
Bei Rechnungen über auftragsbezogene Sonderfertigungen sind 50 % des Kaufpreises bei Bestellung, 40 % bei Auslieferung und 10 % nach Abmusterung bzw. in Gebrauchnahme zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 30 Tage nach Auslieferung.

3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Meusburger Deutschland GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Meusburger Deutschland GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Gefahrübergang, Abnahme

1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Meusburger Deutschland GmbH noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung und/oder Inbetriebnahme übernommen hat.

2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die die Meusburger Deutschland GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.

VI. Gewährleistung, Mängelrüge

Für Mängel der Lieferung haftet die Meusburger Deutschland GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

1. Die Gewährleistungsfristen betragen 12 Monate ab Übergabe der Ware an den Besteller.

2. Die Regelung des Absatzes 1 gilt nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Käufers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

3. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen der Meusburger Deutschland GmbH enthalten keine Zusicherungen, insbesondere Proben, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Soweit die von der Meusburger Deutschland GmbH zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen ist die Meusburger Deutschland GmbH nur bei ihrer offensichtlichen Ungeeignetheit verpflichtet.

4. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion, die bei Übergabe nicht vom Besteller gerügt wurden oder durch gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen.

5. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen der Meusburger Deutschland GmbH gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind der Meusburger Deutschland GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die §§ 377 HGB unberührt.

6. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.

7. Stellt der Käufer einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat der Meusburger Deutschland GmbH ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Die Meusburger Deutschland GmbH hat bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Meusburger Deutschland GmbH unverzüglich zu benachrichtigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Meusburger Deutschland GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung der Meusburger Deutschland GmbH seitens des Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

8. Transportschäden sind der Meusburger Deutschland GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen.

9. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl der Meusburger Deutschland GmbH Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

10. Im Falle der Mangelbeseitigung ist die Meusburger Deutschland GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde.

11. Lässt die Meusburger Deutschland GmbH eine ihr gestellte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen von der Meusburger Deutschland GmbH verweigert wird, steht dem Käufer unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung

1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Meusburger Deutschland GmbH infolge
unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.

2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Meusburger Deutschland GmbH - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die die Meusburger Deutschland GmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit die Meusburger Deutschland GmbH ausdrücklich garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Meusburger Deutschland GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Bei Lohnarbeiten, bei denen uns der Besteller den zu bearbeiteten Gegenstand
überlässt, haftet die Meusburger Deutschland GmbH nicht für die überlassene Sache, die zu bearbeiten ist, wenn diese bei der Bearbeitung durch die Meusburger Deutschland GmbH beschädigt wird oder für Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass die von der Meusburger Deutschland GmbH zu bearbeitende Sache später nicht verwendet werden kann, gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine Haftung leistet die Meusburger Deutschland GmbH aber nur bis max. zu der Höhe der vereinbarten Kosten für die Lohnarbeiten ohne Umsatzsteuer. Der vorgenannte Haftungsausschluss für Lohnarbeiten an überlassenen Gegenständen gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Inhaber, Organe oder leitende Angestellte
der Meusburger Deutschland GmbH verursacht wurden.

VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen der Meusburger Deutschland GmbH gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung einschließlich künftig bestehender Forderungen aus gleichzeitigen oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, bleibt der Liefergegenstand ebenfalls Eigentum der Meusburger Deutschland GmbH, bis dieses vollständig ausgeglichen ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Meusburger Deutschland GmbH zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Meusburger Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Hat der Käufer die Versicherung nicht abgeschlossen oder erbringt trotz Aufforderung durch die Meusburger Deutschland GmbH keinen entsprechenden Nachweis, so ist die Meusburger Deutschland GmbH berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers selbst zu versichern.

3. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist. Er tritt jedoch an die Meusburger Deutschland GmbH bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zu außergewöhnlichen Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte ist er nicht befugt. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Meusburger Deutschland GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Meusburger Deutschland GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, Insolvenz beantragt oder eröffnet oder bei sonstigem Vermögensverfall. Die Meusburger Deutschland GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die der Meusburger Deutschland GmbH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der Meusburger Deutschland GmbH und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Käufer stets für die Meusburger Deutschland GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht der Meusburger Deutschland GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Meusburger Deutschland GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von der Meusburger Deutschland GmbH mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Meusburger Deutschland GmbH anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für die Meusburger Deutschland GmbH.
Für die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

5. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist die Meusburger Deutschland GmbH berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Die Meusburger Deutschland GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

IX. Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung

1. Die Lieferverpflichtung und die Lieferfrist der Meusburger Deutschland GmbH unterliegen dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

2. Wenn die Meusburger Deutschland GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang aufgrund eines von der Meusburger Deutschland GmbH zu vertretenden Umstandes unmöglich wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisen Unvermögens gilt die vorstehende Regelung nur für den entsprechenden Teil. Der Käufer kann in diesem Fall nur vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung nachweisen kann.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen aus den Abschnitten VI und VII ausgeschlossen.

3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet.

4. Nach Rücktritt der Meusburger Deutschland GmbH vom Vertrag bzw. nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist die Meusburger Deutschland GmbH berechtigt, zurückgenommene Ware frei zu verwerten.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Warenlieferung der Geschäftssitz der Meusburger Deutschland GmbH.

2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz der Meusburger Deutschland GmbH, gegenwärtig Viernheim (Gerichtsstand Darmstadt).Klagen gegen die Meusburger Deutschland GmbH können nur dort anhängig gemacht werden.

3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XI. Rechtswirksamkeit, Datenschutz

1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.

2. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Meusburger Deutschland GmbH; dies gilt auch für eine Abweichung von dem vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.

3. Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

4. Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Kundendaten lediglich im Rahmen der Vertragsdurchführung erhoben, bearbeitet, gespeichert und zu internen Marktforschungs- sowie zu eigenen Marketingzwecken genutzt werden. Soweit notwendig erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Kundendaten nur in dem für eine Auftragsdurchführung erforderlichen Maß an daran beteiligte Tochtergesellschaften bzw. Geschäftspartner. Dieses gilt auch für Zwecke der Kreditprüfung.
Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt.

Meusburger Deutschland GmbH
Voltastraße 2, 68519 Viernheim
Tel.: +43 5574 6706-0
E-Mail: sales@meusburger.com
www.meusburger.com
Geschäftsführer: Stefan Kraxner, Reinhard Kalb
Steuernummer: 005 239 10471
Amtsgericht Darmstadt, HRB 95899
USt-IdNr. DE 143 877 436

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