REACH -Verordnung
Zum 01. Juni 2007 ist die neue europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft getreten. Die REACH- Verordnung richtet sich nicht nur an Hersteller und Importeure von Stoffen. Auch Verwender müssen als „nachgeschaltete Anwender“ im Sinne der Verordnung sicherstellen, dass ihre Anwendung bei der Stoffregistrierung berücksichtigt wird.
Umsetzung
Die Firma Meusburger (als nachgeschalteter Anwender) ist ihren Pflichten - resultierend aus der REACH-Verordnung - nachgekommen. Meusburger hat von den Lieferanten eine Bestätigung eingeholt , dass die beabsichtigte Verwendung (Formen- und Werkzeugbau) bei der Registrierung berücksichtigt wird. Eine direkte Meldung der Verwendung durch die Firma Meusburger oder durch Kunden der Firma Meusburger ist nicht erforderlich.
